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Übertrittsregelungen und Informationsveranstaltungen Drucken E-Mail

Anmeldung für den Übertritt in die 5. Jahrgangstufe des Gymnasiums

(G8 Langform) und 7. Jahrgangsstufe des Gymnasiums (G6 – Kurzform)

am Max-Reger-Gymnasium (MRG)

(Stand April 2012)

Die gymnasiale Ausbildung dauert in der Regel 8 Jahre (G8). Am Max-Reger-Gymnasium mit musischer Ausbildungsrichtung gibt es zusätzlich eine Kurzform des Gymnasiums (G6), welche die Jahrgangsstufen 7-12 umfasst. Ferner ist der Schule ein Internat angegliedert.

  • Informationsveranstaltung zur Lang- und Kurzform am Max-Reger-Gymnasium sowie zum Internat mit anschließender Führung durch die Schule und das Internat sowie einer kleinen Einführung in den Musikbereich der Schule am 


Mittwoch, den 25. April 2012, 18.00 Uhr

  • Beratungsangebot  und Information zum Musikunterricht sowie zur Instrumentenwahl:

Mittwoch, den 2. Mai 2012 um 14.00 im Musiksaal und

Mittwoch, 23. Mai 2012, 14.00 Uhr im Festsaal

  • Tag der offenen Tür am Freitag, den 20. April 2012, 14.00-18.00 Uhr

  • Anmeldung für die Anfangsklassen 


in der Woche vom 07. Mai 2012 bis 11. Mai 2012

Montag – Donnerstag: 08.00 – 13.00 Uhr und 14.30 – 17.00 Uhr

Freitag: 08.00 – 13.00 Uhr


Bei der Anmeldung sind vorzulegen:

  • Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium vom Mai 2012 für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums
  • Zwischenzeugnis für den Übertritt in die 7. Jahrgangsstufe des Gymnasiums
  • Geburtsschein oder Geburtsurkunde


  • Probeunterricht (wird nur für Schüler aus der 4. Jahrgangsstufe Grundschule ohne Schullaufbahnempfehlung für das Gymnasium durchgeführt) findet am 

 21.,22. und 23. Mai 2012 statt.

  • Feststellungsprüfung im Fach Musik
    • nur für Schüler/innen, deren Leistungen im Fach Musik nicht mit „sehr gut“ oder „gut“ bewertet wurden

21. Mai 2012


Rechtliche Übertrittsbestimmungen


  • Übertritt aus der 4. Klasse Grundschule in die 5. Jahrgangsstufe Gymnasium (G8-Langform) des Musischen Gymnasiums:
    • Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik, Heimat-und Sachkunde bis 2,33 in der Schullaufbahnempfehlung vom Mai diesen Jahres, (bei schlechterem Notendurchschnitt Probeunterricht),
    • Musiknote 1 oder 2 (bei schlechterer Note Feststellungsprüfung),
    • das 12. Lebensjahr darf am 30.06. dieses Jahres nicht vollendet sein.


  • Übertritt aus der 5. Klasse Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe Gymnasium (G8-Langform) des Musischen Gymnasiums:
    • Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik  bis 2,00 in der Schullaufbahnempfehlung im Jahreszeugnis und Vorrückungserlaubnis,
    • Musiknote 1 oder 2 (bei schlechterer Note Feststellungsprüfung),
    • das 12. Lebensjahr darf am 30.06. dieses Jahres nicht vollendet sein,
    • ein Probeunterricht für Schüler/innen mit schlechterem Notendurchschnitt findet nicht statt. Ein Übertritt an das Gymnasium ist somit nicht möglich.




  • Übertritt aus der 5. Klasse Realschule in die 5. Jahrgangsstufe Gymnasium (G8-Langform) des Musischen Gymnasiums:
    • Notendurchschnitt aus Deutsch und Mathematik  bis 2,50 in der Schullaufbahnem-pfehlung im Jahreszeugnis und Vorrückungserlaubnis, 
    • Musiknote 1 oder 2 (bei schlechterer Note Feststellungsprüfung),
    • das 12. Lebensjahr darf am 30.06. dieses Jahres nicht vollendet sein,
    • ein Probeunterricht für Schüler/innen mit schlechterem Notendurchschnitt findet nicht statt. Ein Übertritt an das Gymnasium ist somit nicht möglich.



  • Übertritt aus der 6. Klasse  Mittelschule in die 7. Jahrgangsstufe Gymnasium (G6-Kurzform) des Musischen Gymnasiums:
    • Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Englisch  bis 2,00 im Jahreszeugnis und Vorrückungserlaubnis, 
    • Musiknote 1 oder 2 (bei schlechterer Note Feststellungsprüfung),
    • das 14. Lebensjahr darf am 30.06. dieses Jahres nicht vollendet sein,
    • ein Probeunterricht für Schüler/innen mit schlechterem Notendurchschnitt findet nicht statt. Ein Übertritt an das Gymnasium ist somit nicht möglich.



  • Übertritt aus der 6. Klasse der Realschule in die 7. Jahrgangsstufe Gymnasium (G6-Kurzform) des Musischen Gymnasiums:
    • Notendurchschnitt aus Deutsch, Mathematik und Englisch  bis 2,33 im Jahreszeugnis und Vorrückungserlaubnis,
    • Musiknote 1 oder 2 (bei schlechterer Note Feststellungsprüfung),
    • das 14. Lebensjahr darf am 30.06. dieses Jahres nicht vollendet sein,
    • ein Probeunterricht für Schüler/innen mit schlechterem Notendurchschnitt findet nicht statt. Ein Übertritt an das Gymnasium ist somit nicht möglich.


Zur weiteren Beachtung: 


  • Vorläufiger Anmeldezeitraum für Schüler/innen aus 5. und 6. Klasse Mittelschule und 5. und 6. Klasse Realschule:

Montag, 07.05.2012 – Freitag, 13.05. 2012

Montag – Donnerstag von 08.00 – 13.00 Uhr und 14.30 – 17.00 Uhr

Freitag von 08.00 – 13.00 Uhr

Zu diesem Termin ist das Zwischenzeugnis 2012 im Original vorzulegen.


Da für den Übertritt aus den oben genannten Jahrgangsstufen die Noten des Jahreszeugnisses entscheidend sind, kann die endgültige Zusage der Aufnahme ans Gymnasium erst auf der Grundlage der Noten des Jahreszeugnisses erfolgen.



  • Endgültiger Anmeldezeitraum für Schüler/innen aus 5. und 6. Klasse Mittelschule und 5. und 6. Klasse Realschule:


Mittwoch, 01.08.2012, – Freitag, 03.08.2012,

jeweils von 10.00 – 12.00 Uhr

Zu diesem Termin ist das Jahreszeugnis 2012 im Original mit Schullaufbahnempfehlung vorzulegen.


Zuletzt aktualisiert am Montag, 23. April 2012 um 14:28 Uhr
 
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