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M u s i s c h e s   G y m n a s i u m

Staatliches Internat



Das MAX-REGER-GYMNASIUM ist ein Gymnasium mit musischer Ausbildungsrichtung. Es ist zugleich die einzige staatliche Internatsschule des gymnasialen Bereichs im Regierungsbezirk Oberpfalz. 

Die Schule besuchen Schülerinnen und Schüler, die bei ihren Eltern im Einzugsbereich der Schule wohnen (externe Schüler) und Schüler des schuleigenen Internats (interne Schüler). Im Schuljahr 2011/2012 beträgt die Zahl der Schüler 799, davon 67 Internatsschüler. Die durchschnittliche Schülerzahl pro Klasse bewegt sich seit Jahren unter dem Landesdurchschnitt.
Das Musische Gymnasium betont die Fächer Deutsch, Musik und Kunst und setzt deren erzieherische Werte gezielt für die Persönlichkeitsbildung seiner Schüler ein.

Der Schultyp des Musischen Gymnasiums wird am Max-Reger-Gymnasium in z w e i Zügen geführt:

Achtjähriger Zug (LANGFORM) 
1. Fremdsprache:    Englisch ab Jahrgangsstufe 5
2. Fremdsprache:    Latein ab Jahrgangsstufe 6
Als spätbeginnende Fremdsprache kann Französisch ab der 10. Jahrgangsstufe durch Ablösung von Englisch oder Latein erlernt werden.
Jahrgangsstufen 5 - 10 im Klassenverband
Jahrgangsstufen 11 u. 12 in der Qualifikationsphase der neuen Oberstufe des G8
Die Aufnahme erfolgt im Anschluss an mindestens 4 Volksschulklassen; beim Übertritt darf das 12. Lebensjahr nicht vollendet sein (Stichtag: 30. Juni). Der Übertritt ist also auch nach der 5. Volksschul- bzw. Realschulklasse (6-stufig) möglich.

Sechsjähriger Zug (KURZFORM)
1. Fremdsprache: Englisch ab Jahrgangsstufe 7 in Fortführung bereits vorhandener  Kenntnisse
2. Fremdsprache: Latein ab Jahrgangsstufe 7
Jahrgangsstufen 7 - 10 im Klassenverband
Jahrgangsstufen 11 u. 12  in der Qualifikationsphase des G8 gemeinsam mit den Schülern der Langform
Das Angebot des 6jährigen Zuges ist ein gymnasialer Bildungsweg von überregionaler Bedeutung. Schüler können nach der 6. oder 7. Jahrgangsstufe Hauptschule oder Realschule (6-stufig) in die 7. Klasse Gymnasium eintreten. Die Kurzform gilt als besondere Chance für  diejenigen Schüler, für die die Entscheidung "Gymnasium ja oder nein" Mitte der 4. Klasse zu früh kommt.
Beim Übertritt in die 7. Klasse der Kurzform darf das 14. Lebensjahr nicht vollendet sein (Stichtag: 30. Juni).
Für beide Schulzüge gilt:


Lang- und Kurzform führen zur gleichen, allgemeinen Hochschulreife für das Hochschul- und Universitätsstudium aller Fakultäten. 

Zuletzt aktualisiert am Samstag, 22. Oktober 2011 um 12:02 Uhr
 
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